Import in die EU:
Produktimport
Die Beachtung der geltenden Einfuhrbestimmungen obliegt Dir als Importeur. Es ist Deine Aufgabe, Dich über eventuelle Importbeschränkungen oder -verbote zu informieren. Die Regelungen basieren auf innen- und außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union und können sich somit jederzeit ändern.
Du möchtest Dir das Durchforsten der Zollbestimmungen ersparen? Wir beraten Dich gerne in Bezug auf den Produktimport von Asien nach Europa. Unsere Expertise umfasst die Kenntnis über die aktuellen Einfuhrbestimmungen, die Beantragung der notwendigen Prüfdokumente sowie die Berechnung der voraussichtlichen Zollabgaben. Böse Überraschungen bleiben Dir mit uns an Deiner Seite erspart
Importbeschränkungen und-verbote zwischen Asien und der EU
Die Europäische Union ist grundsätzlich an der Förderung der Handelsbeziehungen mit Asien interessiert. Beste Voraussetzungen für Dich, um in das Import- und Exportgeschäft mit Fernost einzusteigen. Dennoch ist die Einfuhr bestimmter Produkte aus sicherheitstechnischen oder politischen Gründen beschränkt beziehungsweise gänzlich verboten. Während der Lebensmittelimport aus Asien in die EU streng geregelt ist, dürfen Drogen und bedrohte Tierarten grundsätzlich nicht eingeführt werden. Der Zoll hat als Kontrollorgan die Aufgabe und vor allem das Recht, Deine Lieferung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, sie gegebenenfalls zu blockieren oder zu vernichten. Es ist somit sinnvoll, die Importbestimmungen für Deine Waren bereits vor dem Kauf zu kennen.
Produktimport aus Asien in die EU – der Sicherheitsaspekt
Alle von Fernost nach Europa eingeführten Waren müssen eine ordnungsgemäße Kennzeichnung aufweisen. Die Rechtsgrundlage für diese Bestimmung bildet das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 ProdSG muss das Produkt die Kontaktdaten des Herstellers beziehungsweise Händlers ausweisen. Dies soll die Verbreitung von anonymen Waren in der EU verhindern und den Konsumenten ermöglichen, ihre Rechte im Schadensfall gegenüber dem verantwortlichen Unternehmen geltend zu machen.
Berechnung der Zollabgaben
anhand des Produktes
Beim Grenzübertritt Deiner Importwaren fallen Kosten an, die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Zoll“
zusammengefasst werden. In Wirklichkeit setzen sie sich aus den folgenden zwei Bestandteilen zusammen:
• Zollgebühr
• Einfuhrumsatzsteuer
Die Höhe der Steuer ist in jedem EU-Land gleich hoch und richtet sich nach dem TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes), bei dem es sich um den integrierten Zolltarif der Europäischen Union handelt. Für die genaue Berechnung aller anfallenden Gebühren und Steuern spielt der Warenwert der Lieferung, die Art des Produkts sowie dessen Herkunft eine Rolle.
Wieviel muss ich bezahlen?
Unser Team hilft Dir, die anfallenden Steuern und Gebühren vorab einzuschätzen. Dies ermöglicht Dir, alle Kosten des Warenimports bei der Kalkulation Deiner Absatzpreise zu berücksichtigen