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Das Problem der Produktpiraterie in Asien lässt sich nicht von der Hand weisen. Möchtest Du ein neues, innovatives Produkt in Fernost produzieren lassen, können Nachahmer-Waren Deinem Unternehmen sehr schaden. Interkontinental gegen diese Verletzung des Urheberrechts vorzugehen, ist zeitintensiv und kostspielig. Zudem sind die Erfolgschancen meist gering. Sinnvoller ist es, die Produkt- und Markenpiraterie von vornherein zu unterbinden.

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Wir kümmern uns um den Schutz Deines Produktes oder Deiner Marke

Um Dein Produkt und/oder Deine Marke vor Nachahmern zu schützen, kannst Du diese mithilfe von gewerblichen Schutzrechten gegen Piraterie absichern. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die zuständige Behörde.

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PATENTE

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GESCHMACKSMUSTER

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MARKEN

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DESIGNS

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Wir prüfen gerne, welches gewerbliche Schutzrecht in Deinem Fall geeignet ist. Die vier Arten unterscheiden sich in Bezug auf die Laufzeit, den Beginn des Schutzes sowie die Anforderungen. Unsere Mitarbeiter helfen Dir, alle notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung zu beschaffen und unterstützen Dich bei jedem Schritt.

Falls Du Deine Ware international vertreiben möchtest, reicht die Anmeldung zum Patent beziehungsweise Eintragung der Marke in Deutschland nicht aus. In diesem Fall ist es sinnvoll, den Schutz auf die EU oder die ganze Welt auszuweiten. Auch bei diesem Vorhaben kannst Du auf unsere fachkundigen Mitarbeiter zählen.

In den meisten Fällen beginnt die Produktion der Ware, bevor der Schutz Deines Produkts beziehungsweise Deiner Marke offiziell in Kraft tritt. In diesen Fällen ist es unverzichtbar, einen Verschwiegenheitsvertrag mit Deinem Hersteller zu vereinbaren.

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Wichtige Hintergründe zum
gewerblichen Schutzrecht

Entgegen der allgemeinen Annahme kann nicht jedes Produkt und jede Marke zum Patent angemeldet beziehungsweise registriert werden. Im Falle von technischen Erfindungen und Verfahren müssen diese neu, gewerblich anwendbar und das Resultat eines erfinderischen Prozesses sein. Während Deine Marke zur Registrierung eine deutliche Unterscheidungskraft aufweisen muss, sollte sich dein zu schützendes Design durch die Attribute Neuheit und Eigenart auszeichnen.

Wichtig zu wissen: Das DPMA unterzieht nur die eingehenden Patente einer gründlichen Prüfung. Bei der Registrierung einer Marke oder der Eintragung eines Designs erfolgt diese nur formell. Das bedeutet: Du solltest vorab prüfen, ob Dein Produkt beziehungsweise Deine Marke tatsächlich neu und einzigartig ist. Andernfalls bist Du es, der die gewerblichen Schutzrechte eines Anderen mit der Eintragung beim DPMA verletzt. Selbstverständlich stehen Dir unsere Mitarbeiter auch bei diesem vorbereitenden Schritt mit Rat und Tat zur Seite.

Wir beraten Dich gerne!

Unser Team hilft Dir, alle Einzelheiten abzuklären und die für Dich beste Lösung zu finden.